AGB


AGB für Veranstaltungen, Vorträge, Seminare, Medien, Workshops, Coaching, Online-Trainings, Dienstleistungen von 








1. Buchung offener Seminare

(1) Soweit nicht anders ausgezeichnet, verstehen sich angebende Preise als Nettopreise zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Erst mit Bestätigung des Auftrags an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und von ROSS & PARTNER – DIE UNTERNEHMERCOACHES zustande.

(2) Zahlung: 

1. Die Führungsakademie: Die Rechnungserstellung erfolgt unmittelbar nach Buchung. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungseingang fällig.

2. Peer-Group Veranstaltungen: Die Rechnungserstellung erfolgt unmittelbar nach der Veranstaltung. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungseingang fällig.

1.1 Widerrufs- & Rückgaberechte
(1) Bei Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.
(2) Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die ROSS & PARTNER – DIE UNTERNEHMERCOACHES oder namens des jeweiligen Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Eine Rückerstattung aufgrund von Stornierung oder Nichtinanspruchnahme des Veranstaltungsplatzes ist ausgeschlossen. Seminarplätze sind jedoch übertragbar. Der Kunde kann jederzeit Ersatzteilnehmer benennen.

2. Ausfall/Nachbesserung/Verschiebung und Buchung bei Buchung von Firmeninternen (inhouse) Seminaren und Dienstleistungen
(1) Für Absagen und Terminverschiebungen von gebuchten Vorträgen, Seminaren und Trainings gelten folgende Regelungen: Da die von Ihnen gebuchten Schulungstermine auch bei Alternativanfragen fest für Sie reserviert sind, wird vereinbart, dass bei Absagen oder Terminverschiebungen durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, bis sechs Monate vor dem vereinbarten Schulungstermin 50 Prozent des vereinbarten Honorars zu zahlen sind. Bei späteren Absagen wird das volle Honorar fällig. Stornierungen bedürfen der Schriftform.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Unterlässt der Auftraggeber ohne Verschulden eine ihm nach dem Vertrag obliegende Mitwirkung und dadurch den Auftragnehmer außerstande, die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, so kann der Auftragnehmer Auftraggeber zur Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht nicht bis zur Frist erfüllt werde.
(2) Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen. Im hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, deren Höhe in entsprechender Anwendung von § 642 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bestimmen ist.
(3) Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen. Im Übrigen der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, deren Höhe in entsprechender Anwendung § 642 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bestimmen ist.
(4) Ansprüche des Auftragnehmers wegen schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber bleiben unberührt.
(5) Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderliche Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern vom Auftragnehmer unverzüglich erbringen.

3.1 Erfüllung
(1) Wir werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Wir sind berechtigt, uns dazu der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen.
(2) Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schulden.
(3) Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden/Auftraggebers bleibt der Vergütungsanspruch unsererseits unberührt.


3.2 Investition
(1) Reisekosten (Flug, Bahn, PKW: 1,00 Euro/km) werden weiterberechnet. Weitere Auslagen für Hotel, Tagungspauschalen etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei kurzfristiger Terminverschiebung oder Terminabsage trägt der Auftraggeber die anfallenden Hotel- und Reisekosten.
(2) Wochenendzuschlag: Für Samstage, Sonntage und Feiertage (Hessen) wird ein Zuschlag von 35% berechnet.

(3) Soweit nicht anders ausgezeichnet, verstehen sich angebende Preise als Nettopreise zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Erst mit Bestätigung des Auftrags an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und von ROSS & PARTNER – DIE UNTERNEHMERCOACHES zustande.
(4) Zahlung: Die Zahlung ist sofort nach Rechnungseingang fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Leistungserbringung. Zahlungsziel: Sofort nach Rechnungserhalt. Nach vierwöchigem Zahlungsverzug werden automatisch 1,5 % Mahngebühren auf den Gesamtrechnungsbetrag erhoben.

4. Bild-/ Ton-/ Videomitschnitte
Jeglicher Mitschnitt und die Weitergabe in Form von Audio-, Bild- oder Videomaterial ist ausdrücklich untersagt. Der Auftraggeber haftet auch für Teilnehmer im Fall der Zuwiderhandlung im guten Glauben in Form des Schadenersatzes. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

5. Urheberschutz/Haftung/Gerichtsstand
1. Kreativleistungen und vom Trainer ausgehändigte Unterlagen (z.B. Folien, Ausdrucke im Seminar) dürfen vom Auftraggeber nur für den vereinbarten Zweck verwandt werden, jede andere Nutzung bedarf einer eigenen Honorar-Regelung.
2. Eigentumsvorbehalt: Unterlagen, Materialien, Bücher und Medien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
3. Eigentumsvorbehalt: Bücher und andere Medien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
4. Der Trainer unterstützt den Auftraggeber nach bestem Wissen. Die Verantwortung für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt jedoch in jedem Fall beim Auftraggeber. Der Trainer haftet auch nicht für Schäden oder Ansprüche von Dritten, die durch nicht ausreichendes Briefing/nicht abgesprochene Verwendung der Leistung entstehen.
5. Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.


6. Widerrufsrecht
(1) Sofern unsere Kunden keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, besteht von Gesetzes wegen nach Buchung unserer Leistungen im Fernabsatz kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht wird von uns auch nicht auf vertraglicher Grundlage anerkannt.
(2) Sofern unsere Kunden Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gilt bei Buchung von unseren termingebundenen Seminaren und Veranstaltungen § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Eine separate Belehrung über Widerrufsrecht erhält der Kunde von uns per E-Mail. Wir sind zur Belehrung in Textform (PDF-Datei) berechtigt.
(3) Sofern unsere Kunden Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, erhalten unsere Kunden bei Buchung von Dienstleistungen (Mentoring, Training und Coaching) eine separate Belehrung über Widerrufsrecht von uns per E-Mail. Wir sind zur Belehrung in Textform (PDF-Datei) berechtigt.

7. Vertragsgegenstand
(1) Wir bieten unseren Kunden insbesondere die Teilnahme, Erbringung und Durchführung an Coachings, Trainings, Seminaren und Beratungsleistungen an – multimedial, videobasiert, telefonisch und auch stationär. Die Trainings-, Coachings- und Beratungsdienstleistungen erfolgen, je nach Ihrer Buchung, standardisiert oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten.
(2) Wir erbringen für den Kunden Dienstleistungen im Bereich des Trainings, des Online-Marketings und der Persönlichkeitsentwicklung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schulden wir auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere können lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen und Trainingsmaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von uns nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(3) In Bezug auf die Inhalte eines mit uns eingegangenen Coaching-, Trainings-, Dienstleistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern von uns unverzüglich erbringen.

8. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

 

 
 
 
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